Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Geregelt werden soll das in einem neuen 12. Buch der Zivilprozessordnung. Die BRAK begrüßt die Regelungsvorschläge, formuliert aber an einigen Stellen Änderungsbedarf.
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