Obwohl seine Ehefrau bei der Hochzeit bereits schwer an Krebs erkrankt war und nur 3 Monate später starb, hat der verwitwete Ehemann Anspruch auf Witwer-Rente aus ihrer Versicherung. Die gesetzliche Vermutung einer Heirat in Versorgungsabsicht konnte widerlegt werden. Bereits vor Bekanntwerden der Diagnose hatten die Partner konkrete Heiratspläne. So das SG Berlin (Az. S 4 R 618/21).
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