Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in dem auf Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eingeleiteten Normenkontrollverfahren VerfGH 4/22 entschieden, dass die Verlängerung der Regelung zur Anordnung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen verfassungswidrig war.
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