Im Streit um Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.752,57 Euro ab (Az. 132 C 230/23).
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Im Streit um Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.752,57 Euro ab (Az. 132 C 230/23).
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