Der Bundestag hat am 28. Juni 2024 die gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469, 20/9875) beschlossen. Mit der Novellierung will die Bundesregierung Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten erreichen.
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