Der VGH Baden-Württemberg hat hat auf Antrag der Betreiberin eines Grillrestaurants den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim – Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim für unwirksam erklärt. (Az. 3 S 189/22).

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