Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942, 20/11307) beschlossen. Der Bundestag will am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.

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