Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses gebilligt. U. a. beschloss er gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen und hat dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung zugestimmt.
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