Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (BT-Drucks. 20/11852) vorgelegt. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes diene der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikel 11 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
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