Das Beurkundungsverfahren soll weiter digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) vorgelegt. Ziel des Entwurfes sei es, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten.
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