Lt. BMWK verbessert die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen. Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ist künftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen möglich.
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