Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) verabschiedet. Die sich daraus ergebenden Änderungen an DRS 18 Latente Steuern betreffen neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die Anpassung an die durch das MinBestRL‑UmsG vorgenommenen Änderungen des HGB. Darauf weist die WPK hin.
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