Die Versagung der Einreise am Grenzübergang Grosbliederstroff (Frankreich) / Kleinblittersdorf (Deutschland) am 2. Mai 2020 zu dem Zweck, in einem Supermarkt in Kleinblittersdorf einzukaufen, war rechtmäßig (Az. 1 C 2.23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen