Der BFH hatte die Frage zu klären, ob die Familienkasse nach § 62 Abs. 1a EStG berechtigt und verpflichtet ist, trotz Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung eines Unionsbürgers zu prüfen, festzustellen und Kindergeld festzusetzen (Az. III R 36/23).
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