Das VG Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses soll entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamten verfassungsgemäß war (Az. 5 K 686/22 und 5 K 1153/22).

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