Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern (Az. IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10011 :009).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen