Die Universität Jena kann künftig Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaften unter gewissen Voraussetzungen den Bachelorgrad verleihen, ohne dass es eines Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung bedarf. Dies hat der Thüringer Landtag am 12.06.2024 beschlossen. Bisher kann die Universität den Diplomgrad nur im Falle eines erfolgreichen Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung verleihen.

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