Ein Anwalt wollte einen Verhandlungstermin wegen seines Urlaubs verlegen lassen, für den er jedoch noch kein Reiseziel gewählt hatte. Der Entschluss zu einem Kurzurlaub „ins Blaue“ ohne Reiseziel reichte dem BFH hierfür allerdings nicht (Az. III B 82/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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