Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 15. Februar 2024 in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde (Az. 2 K 52/23, 2 K 72/23 und 2 K 55/23, 2 K 71/23).
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