Der BayVGH hat die Beschwerde der Stadt Gunzenhausen zurückgewiesen und entschieden, dass ein dort als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer weiterhin Stadtratsmitglied bleiben darf (Az. 4 CE 24.553).
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Der BayVGH hat die Beschwerde der Stadt Gunzenhausen zurückgewiesen und entschieden, dass ein dort als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer weiterhin Stadtratsmitglied bleiben darf (Az. 4 CE 24.553).
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