Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das LG Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden (Az. 6 O 86/23).
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