Eine Änderung des Strafgesetzbuches hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Sie schafft einen neuen Straftatbestand: die unzulässige Interessenwahrnehmung.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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