Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, die Leasing-Sonderzahlung in einen Zeitraum mit vorübergehend außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des PKW verlagert (Az. VIII R 1/21).
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