Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag der gesetzlichen Form genügt (Az. III R 15/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag der gesetzlichen Form genügt (Az. III R 15/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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