Das BMF-Schreiben ersetzt die den vorgenannten BMF-Schreiben beigefügte Anlage und ergänzt diese zusätzlich um eine weitere Anlage (Az. IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :010).
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Das BMF-Schreiben ersetzt die den vorgenannten BMF-Schreiben beigefügte Anlage und ergänzt diese zusätzlich um eine weitere Anlage (Az. IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :010).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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