Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Der Fragebogen dazu wird nicht mehr in Papierform übermittelt, sondern steht nun online zum Ausfüllen bereit.
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