Die Klage eines Radfahrers wurde vom LG Magdeburg abgewiesen. Der Kläger hatte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro gefordert, weil er mit dem Fahrrad wegen einer Kabelbrücke gestürzt sei und sich verletzt habe (Az. 10 O 313/23).

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