Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde inzwischen an den Bundesrat übermittelt, der im März 2024 mit seinen Beratungen beginnt. Da die Forderung der WPK bisher nicht aufgegriffen wurde, hat sie sich am 5. März 2024 an den Bundesrat gewandt und darum gebeten, das Zurückbehaltungsrecht des WP/vBP zu schützen.

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