Mit dem BMF-Schreiben wird das „Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. April 2024 neu herausgegeben (Az. III C 3 – S-7327 / 21 / 10004 :002).
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