Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge kann auch ein Unternehmer beanspruchen, der im Auftrag von Hessen-Forst tätig ist. So das FG Hessen (Az. 5 K 1499/20).
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Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge kann auch ein Unternehmer beanspruchen, der im Auftrag von Hessen-Forst tätig ist. So das FG Hessen (Az. 5 K 1499/20).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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