Ein Arbeitgeber, der freiwillig die Anwaltsrechnung eines Betriebsratsmitglieds zahlt, darf die Kosten nicht mit dessen Gehalt aufrechnen, so das BAG (Az. 7 AZR 338/22). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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Ein Arbeitgeber, der freiwillig die Anwaltsrechnung eines Betriebsratsmitglieds zahlt, darf die Kosten nicht mit dessen Gehalt aufrechnen, so das BAG (Az. 7 AZR 338/22). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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