Das VG Ansbach hat einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen die von der Stadt Nürnberg im Denkmalschutzrecht erteilte Abbrucherlaubnis der Radrennbahn Nürnberg abgelehnt (Az. AN 9 S 23.2188).
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Das VG Ansbach hat einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen die von der Stadt Nürnberg im Denkmalschutzrecht erteilte Abbrucherlaubnis der Radrennbahn Nürnberg abgelehnt (Az. AN 9 S 23.2188).
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