Die 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie enthält überarbeitete Bestimmungen für die zentralen Meldestellen, die Aufsichtsbehörden und das Transparenzregister. Vor allem beschneidet die Richtlinie aber die bestehende Selbstverwaltung der beratenden und prüfenden Berufe im Kampf gegen Geldwäsche. Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Der DStV fordert daher, dass der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung der Richtlinie mit viel Fingerspitzengefühl angehen muss.
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