Das EU-Parlament hat am 27.02.2024 für die sog. Anti-SLAPP-Richtlinie gestimmt. Mit der Richtlinie sollen Verfahrensgarantien und Schutzmaßnahmen bei zivilen SLAPP-Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug eingeführt werden. Hierauf weist die BRAK hin.

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