Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Die EU-Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen.
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