Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität errichtet werden. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 625/23).
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Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität errichtet werden. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 625/23).
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