Das EU-Parlament und der Rat haben sich vorläufig über die Richtlinie zur Verbesserung der Plattformarbeit geeinigt. Diese soll sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern korrekt erfasst wird und Scheinselbstständigkeit Einhalt geboten wird. Darüber berichtet die BRAK.
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