Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21.02.2024 auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen. Als nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab.
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