Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes zur Betreuer- und Vormündervergütung kritisiert die BRAK die vollkommen unzureichende Vergütung von Verfahrenspflegschaften und fordert eine kostendeckende Bezahlung. Sie moniert außerdem neu geschaffene praktische Hürden für Anwältinnen und Anwälte, die rechtliche Betreuungen übernehmen.

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