Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren Posts offen – wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt – wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat ergeben, dass nur jede/r fünfte solche Werbeaktivitäten systematisch kennzeichnet.
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