Das BMF gibt die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV D 3 – S-1547 / 19 / 10001 :005).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMF gibt die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV D 3 – S-1547 / 19 / 10001 :005).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen