Bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Antragsteller ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Die Freibeträge, die dabei vom Einkommen der Antragsteller abgezogen werden, wurden zum 01.01.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
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