Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform. Auf diese Gesetzesänderung, die zum 01.01.2018 in Kraft trat, wies das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall hin.

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