Das VG Freiburg hat das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 zwischen Rheinau-Rheinbischofsheim und Achern-Wagshurst als rechtmäßig bestätigt (Az. 2 K 1226/22 vom 26.01.2024).
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