Das neu gefasste Merkblatt des BMF ersetzt das Merkblatt vom 27.08.2021 (Az. IV B 3 – S-1304 / 21 / 10005 :003).
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Das neu gefasste Merkblatt des BMF ersetzt das Merkblatt vom 27.08.2021 (Az. IV B 3 – S-1304 / 21 / 10005 :003).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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