Der Rat hat am 26.02.2024 neue Vorschriften angenommen, um die europäischen Kapitalmärkte und den Anlegerschutz in der EU zu stärken. Mit der neuen Richtlinie wird die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds geändert, die für Verwalter von Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Privatschuldenfonds, Immobilienfonds und anderen alternativen Investmentfonds in der EU gilt.
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