Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 194/21).
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Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 194/21).
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