Das VG Schleswig-Holstein hat eine für sofort vollziehbar erklärte Gewerbeuntersagung der Stadt Eutin (Beklagte) vom 16. Juni 2022 gegenüber der Klägerin hinsichtlich ihrer Kleingolfanlage und aller sonstigen (erlaubnisfreien) Gewerbe wegen erheblicher Steuer- und Abgabenrückstände für rechtmäßig erklärt (Az. 7 A 131/23).

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