Das VG Saarland hat den Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Präsidentin des Landtags des Saarlandes mit dem Ziel, ihn sein Wahlamt weiter ausüben zu lassen, hilfsweise seinen Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinauszuschieben, zurückgewiesen (Az. 2 L 28/24).
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