Das AG Frankfurt entschied, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen